In Deutschland ist das Sekretariat der Kultusministerkonferenz in Bonn für die Anerkennung ausländischer Abschlüsse zuständig. Auf deren Homepage findet sich ein Online- Informationssystem, mit dem man herausfindet inwieweit ein ausländischer Abschluss hier in Deutschland anerkannt wird: http://www.anabin.de/
Bei deutscher Staatsbürgerschaft muss man ausländische Abschlüsse hier anerkennen lassen um in Deutschland ein Studium zu beginnen.
Grundsätzlich ist zu sagen, dass ein ausländischer Sekundarschulabschluss dann als Zugangsberechtigung für deutsche Universitäten und Hochschulen gilt, wenn der Anschluss auch in dem erworbenem Land eine Hochschulqualifikation darstellt.
Des weiteren liegt die Entscheidung über eine Hochschulzulassung bei den deutschen Universitäten oder bei Numerus-Clausus-Fächern bei der ZVS-Stelle.
