Anerkennung von im Ausland erlangten Zeugnissen in Deutschland

Eine Zeugnisbewertung kann man per Post oder persönlich einfordern. Zuständig dafür sind die jeweiligen Ämter der Städte oder Gemeinden. Einzureichen sind dafür:

  • Beglaubigte Kopien der Zeugnisse
  • Beglaubigte Kopien der Übersetzung ins deutsche durch einen vereidigten Übersetzer. (Nicht bei allen Sprachen notwendig, vorher informieren)
  • Kopie des Passes oder des Personalausweises

Ab Herbst 2009 soll auch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) mit der Bewertung ausländischer Zeugnisse beginnen. Doch werden die Kosten für diese Arbeit mit ca. 100 Euro vergleichsmäßig sehr hoch sein.

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