Grundvoraussetzung für die Anerkennung des Diploms ist eine Mindestpunktzahl von „EEE“. Für die Anerkennung in Deutschland muss ein Nachweis hinterlegt werden, dass man offiziell an einer britischen Universität eingeschrieben ist. D.h.: Bevor man die Anerkennung seiner Auszeichnung erhält, muss man die Immatrikulation nachweisen können. Es können Einschränkungen entstehen, wie zum Beispiel Fachgebundene - Studiengänge oder ausschließlich Zulassungen für Fachhochschulen, und keine Universitäten.
Allgemein kann man sagen, dass das britische A-Level in Deutschland einer fachgebundenen Hochschulreife gleichkommt. Aufgrund der Schwerpunkte, die in diesem Abschluss schon gelegt werden, kann das A-Level nicht als allgemeine Hochschulberechtigung angesehen werden. So kommt es auf die Schwerpunkte an, die man während seines A-Levels gelegt hat, ob man seinen gewünschten Studiengang auch in Deutschland studieren kann. In England gelten diese nicht. Die Zeugnisanerkennungsstelle errechnet aus dem A-Level Abschluss einen Numerus clausus, mit dem man sich dann für die passenden Studiengänge in Deutschland bewerben kann.
